Sühnekreuze

Diese christlichen Symbole haben ihre Wurzeln in der germanischen Blutrache und sind Zeugnisse eines differenzierten Rechtsverfahrens aus dem Mittelalter. Es fand bei Totschlag (im Gegensatz zum heimtückischen Mord aus dem Hinterhalt) Anwendung.

 

Wurde im Mittelalter ein Mensch bei einer Auseinandersetzung erschlagen, musste sich der Straftäter einem Sühneverfahren stellen. Absicht war es, Blutrache zu verhindern und die Urteilsfindung in christliche Bahnen zu lenken. Solche privaten Sühneverträge wurden deshalb von der Kirche stark gefördert. Seit 1300 berichten Dokumente von Sühneverfahren zur Urteilsfindung. Diese bestanden aus mehreren Bußleistungen des Verurteilten: Der Täter übernahm Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen und die Gerichtskosten (= „Wergeld“). Für das Seelenheil des Toten mussten Messen bezahlt und Wachs bzw. Kerzen an die Kirche gestiftet werden (= „Seelgeräthe“). Damit sollten die Qualen des Getöteten im Fegefeuer verkürzt werden.


Die Demütigung des Täters war ein wesentlicher Teil der Sühne. Der Beschuldigte musste nicht selten barfuß im Bußgewand an der Beerdigung des Getöteten teilnehmen oder sich am „Siebten“ oder „Dreißigsten“ (Tag nach der Ermordung) ungegürtet mit ausgebreiteten Armen auf das Grab legen. Pflicht war es auch, eine Wallfahrt anzutreten und als Söldner Kriegsdienst zu leisten. Den Hinterbliebenen musste er aus dem Weg gehen und die Gastwirtschaft, Schmiede, Mühle oder Badestube sofort verlassen, wenn ein Angehöriger des Verstorbenen diese betrat. In manchen Gegenden war es dem Täter sogar auferlegt, sein Leben lang einen Strick oder einen Eisenring um seinen Hals zu tragen.

 

Am Tatort wurde als Sühnemal ein steinernes Kreuz errichtet (= „Leichzeichen“). Je nach Gericht wurden sogar die Größe und das Aussehen eines solchen vorgeschrieben. Gelegentlich finden sich auf einem Kreuz noch Spuren eines Zeichens oder einer Gravur, die Hinweise auf das Mordinstrument sein sollen: Messer, Sichel, Beil oder Stange.

 

Mit der Errichtung des Sühnekreuzes war das Verfahren abgeschlossen. Die streitenden Parteien von Täter und Opfer mit ihren Angehörigen mussten den nun geschlossenen Frieden unter Eid bekräftigen. Die Blutrache war somit hinfällig.

 

Auch im Ostallgäu finden sich zahlreiche Sühnekreuze.

 

Text und Bilder: Klaus Wankmiller

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